Wettingen macht Schule: Ausbau Oberstufe, Primarstufe und ergänzende Schulangebote

In Wettingen soll auf einem Areal die Oberstufe zusammengeführt werden. Weiter bleibt die Primarschule auf dem Areal bestehen und ergänzende Schulangebote können entstehen. Dabei werden auch Räume für Vereine und Freizeit geschaffen. Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Projekt.

Karussellsteuerung

Karussell

Um was geht’s?

Schulraum in Wettingen ist rar. Die Schülerinnen- und Schülerzahlen steigen, ebenso die Anforderungen an den Unterricht und die Räumlichkeiten. Um dem anstehenden Wachstum proaktiv zu entgegnen, soll auf dem Areal Margeläcker die Oberstufe zusammengeführt werden. Es ist noch offen, wie die neue Schullandschaft genau aussehen wird. Es ist möglich, dass ein grösseres Gebäude geplant wird oder mehrere kleinere Gebäude. Nach Fertigstellung werden die Schülerinnen und Schüler der Sereal und Bezirksschule in zeitgemässen und lehrplanfähigen Gebäuden unterrichtet. Auch eine neue Turnhalle wird geplant. Die bestehenden Schulgebäude können nach dem Bau der Etappe für die Oberstufe in einem zweiten Schritt saniert werden. So ist Wettingen ist für das kommende Wachstum bestens gerüstet.

Was ist das Ziel?

  • Kontinuierliche, adäquate Bildung und Förderung der Schülerinnen und Schüler der Schule Wettingen
  • Ausreichender und zeitgemässer Schulraum 
  • Weg von Provisoriumslösungen
  • Förderliche Lernatmosphäre 
  • Raumgestaltung nach pädagogischen Erfordernissen und Konzepten 
  • Wettingen als attraktiven Bildungsstandort positionieren

Wer profitiert?

Auf Grund der Verlegung der Bezirksschule auf das Areal Margeläcker profitieren alle Schülerinnen und Schüler in Wettingen. Das zeichnet sich in den Zyklen I und II durch kürzere Schulwege und in allen Zyklen durch mehr und zeitgemässen Schulraum ab. Weiter profitiert Wettingen auch als Schulstandort, da zusätzlicher Schulraum auch pädagogische Innovation und ergänzende Schulangebote zulässt.

Was braucht’s?

Um die bestmögliche Variante zu realisieren, wird als nächstes ein Studienauftrag durchgeführt, welcher öffentlich ausgeschrieben wird. Es braucht danach eine Genehmigung des Projektierungskredites durch den Einwohnerrat und die Stimmbevölkerung. Diese proaktiven Investitionen sind wichtig, um den Schülerinnen und Schülern eine zeitgemässe Bildung zu ermöglichen. Nach der Erarbeitung des Projekts erfolgt die Genehmigung des Kreditbegehrens für den Neubau – ebenfalls durch den Einwohnerrat und die Stimmbevölkerung. 

«Mit der Realisierung der Schullandschaft im Margeläcker kann ein Flickenteppich über die ganze Schulinfrastruktur vermieden werden» 

Sandro Sozzi, Gemeinderat

Timing

Die Schulraumplanung in Wettingen erstreckt sich bereits über mehrere Jahre und zielt vorausschauend bis ins Jahr 2040, um proaktiv den wichtigsten Entwicklungen zu entgegnen. 

Was bisher geschah

Übergangsräumlichkeiten (Container) für Bezirksschule

Durch die Ablehnung der Erweiterung erfolgte anschliessend eine umfassende Gesamtbetrachtung der Wettinger Schulinfrastruktur.

Masterplanung zum Schulraum in Wettingen durch Fachingenieurbüro und Begleitkommission mit Blick bis 2040.

Die Machbarkeitsstudie, welche mit Arbeitsgruppe und Fachingenieurbüro Landis AG durchgeführt wurde, bestätigt, dass das Projekt im Margeläcker umgesetzt werden kann. Aus dem Bericht gehen fünf Konzeptansätze hervor.

Die Weichen für eine fundierte und nachhaltige Schulraumplanung sind gestellt.

Öffentliche Ausschreibung für ein Konkurrenzverfahren

Die Verantwortlichen erarbeiten die Grundlagen für den Studienauftrag. Darin werden die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die künftige Schullandschaft definiert. Auf Basis dieser Vorgaben erarbeiten die Architekturbüros ihre Projektstudien. 

An vier Work-Shops und in einer Online-Umfrage haben über 700 Teilnehmende von April bis Juni 2024 zusammen ihre Visionen der zu planenden Schullandschaft Margeläcker erarbeitet. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Ergebnisse und Eindrücke. 

Mit dem Budget 2025 wurde der Stimmbevölkerung eine Vorfinanzierung für das Oberstufenzentrum unterbreitet. Vorfinanzierungen dienen dazu, die finanziellen Auswirkungen von aussergewöhnlichen Investitionsvorhaben auf die Erfolgsrechnung zu glätten und auf zusätzliche Jahre zu verteilen, um grössere Steuerfussschwankungen zu vermeiden. Das Stimmvolk hat das Budget und die Vorfinanzierung knapp abgelehnt. Diese Ablehnung hat keinen Einfluss auf die Weiterbearbeitung des Projekts Schullandschaft Margeläcker. 

Nächste Schritte

Die aus Fachpersonen und Bildungsvertretenden bestehende Jury prüft die eingereichten Projektstudien und bewertet diese. Das Siegerprojekt bildet die Basis für den Projektierungskredit. Alle eingereichten Studien werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

Der Projektierungskredit, der auf dem Siegerprojekt des Studienauftrags aufbaut, wird dem Einwohnerrat zur Genehmigung vorgelegt. 

Der Entscheid des Einwohnerrats untersteht dem obligatorischen Referendum und wird der Stimmbevölkerung zur Abstimmung unterbreitet. 

Investitionen (Preisbasis 2020)

«Diese Investitionen sind sinnvoll und notwendig, um den Entwicklungen vorausschauend entgegenzuwirken. Mit dem Studienauftrag wird das langfristig – wirtschaftlich wie gesellschaftlich – nachhaltigste Konzept für Wettingen evaluiert.» 

Serge Bütler, Projektleiter Landis AG

Fragen und Antworten

Die Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung war in der Tat schon länger ein Thema. Es gab verschiedene Lösungsstrategien, darauf zu reagieren. Eine kurzfristige Lösungsstrategie war, die Bez zu erweitern, was aber abgelehnt wurde. Deshalb machte man eine Gesamtschau über alle Schülerzahlen im ganzen Gemeindegebiet, um herauszufinden, wo sich welche Quartiere wie entwickeln und welchen Schulraum es dafür braucht. Alle freien Landflächen für Schulerweiterungen wurden geprüft, mehrere mögliche Varianten wurden gegeneinander abgewägt und am Ende wurde die Lösung für den Ausbau der Schullandschaft Margeläcker als Bestvariante befunden. Bez, Sereal und Primar Margeläcker werden neu ihren Platz auf der Schullandschaft Margeläcker haben, aber es ist noch völlig offen, wie die Gestaltung genau aussieht. Die heutige Bez wird in ein neues Primarschulhaus umgewandelt, was vielen Primarschülerinnen und Primarschülern einen kurzen Schulweg ermöglicht. Zudem muss das Altenburgschulhaus nicht erweitert werden, weil die Verteilung der Schülerinnen und Schüler über das ganze Gemeindegebiet viel besser funktioniert als heute.  

Die Schule wird durch drei stimmberechtigte Personen in der Jury vertreten sein. Diese Personen werden prüfen, ob die Anliegen aus der Schule (Vision) in der Erarbeitung der Projekte adäquat berücksichtigt wurden.

Die Schulanlage wird primär für die Schule gebaut. Wie bei allen anderen Wettinger Schulanlagen wird das Areal für Vereine und Bevölkerung an Abenden, Wochenenden oder sonstigen freien Zeiten geöffnet. Das Areal wird einen Mehrwert für die Schule, das Quartier und die Gesellschaft von Wettingen bringen. 

Wir schätzen die Kosten für den Neubau auf +/- 80 Mio. Franken. Die Sanierung der bestehenden Anlage im Margeläcker beläuft sich auf zirka 40 Mio. Franken. Dieses Geld ist sehr gut investiert, denn es bietet langfristig innovativen Schulraum für kommende Generationen, erleichtert die Lern- und Lehrbedingungen, macht die Schule attraktiv, steigert die Standortattraktivität der Gemeinde und stellt einen Mehrwert für die Quartierbevölkerung und die Kultur- und Sportvereine dar.

Dafür gibt es zwei wichtige Gründe: erstens: es wurden verschiedene Standorte für die Bez, Sereal und die Primarschulen geprüft. Die Wahl des Standorts muss für alle Schülerinnen und Schüler gut sein. Deshalb wurde angeschaut, wie sich die Quartiere entwickeln. Es wurde herausgefunden, dass im Zentrum eine Primarschule fehlt, und viele Kinder entweder sehr weit ins Margeläcker oder sehr weit ins Altenburg laufen müssen. Diese beiden Primarschulen sind bereits heute sehr voll. Eine neue Primarschule am Standort Bez bedeutet, dass das Altenburg nicht auch noch ausgebaut werden muss. Zweitens: Ein neues Bez Gebäude auf dem Gebiet Margeläcker bietet die Chance, ganz neue Lernformen und Lernräume zu bauen, die im alten Gebäude nicht möglich wären. Für die Oberstufe ist dies ein grosser Gewinn. Es können grosszügige Lernlandschaften, Clusterräume und kleinere Gruppen- und Lernnischen geplant werden, die in einem alten Grundriss nicht realisierbar wären.

Die Gemeinde Wettingen hat eine ungenügende Selbstfinanzierung. Durch die grossen Investitionen der vergangenen Jahre sind die Schulden angestiegen. Dies ist einerseits belastend, jedoch verkraftbar. Nun steht ein Generationenprojekt an. Die Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibungen) sollen mittels Vorfinanzierung geglättet werden. So werden die Schulden nicht so stark ansteigen, wie wenn man auf die Vorfinanzierung verzichten würde. Um die Vorfinanzierung zu erreichen, soll der Steuerfuss zweckgebunden angehoben werden. Das restliche Budget muss ausgeglichen sein. 

Vorfinanzierungen dienen dazu, die finanziellen Auswirkungen von aussergewöhnlichen Investitionsvorhaben auf die Erfolgsrechnung zu glätten und auf zusätzliche Jahre zu verteilen,  um grössere Steuerfussschwankungen zu vermeiden. Eine Vorfinanzierung steht ausschliesslich des geplanten Vorhabens zu und stellt daher zweckgebundenes Eigenkapital dar.

Der Beschluss zur Vorfinanzierung sollte das für die Ausgabenbeschlüsse zuständige Organ (Einwohnerrat) treffen, d.h. es ist nicht eine eigentliche Gesetzesgrundlage notwendig, aber einen Beschluss gemäss der normalen Zuständigkeitsordnung.

Mit der Vorfinanzierung können Reserven im Eigenkapital für noch nicht beschlossene Vorhaben gebildet werden. Die beschlossene Vorfinanzierung wird mit der Jahresrechnung vollzogen. Dies bedeutet, dass der budgetierte Vorfinanzierungsbetrag unter einem speziell eröffneten Reservekonto in das Eigenkapital eingelegt wird. Die Vorfinanzierung darf nicht zu einem Aufwandüberschuss führen, so dass die geplante Einlage in die Vorfinanzierung nicht oder nicht vollumfänglich vollzogen werden darf, wenn sich im jeweiligen Jahr dadurch ein Aufwandüberschuss ergeben würde. Nach Abschluss des Projekts kann die Vorfinanzierung schrittweise aufgelöst werden, um die jährlichen Abschreibungen zu entlasten.

Die Vorfinanzierung bezieht sich auf ein konkretes Investitionsprojekt, das noch nicht beschlossen ist. Die im Grundsatzentscheid festzuhaltende Obergrenze ist abhängig von der voraussichtlichen Nettoinvestition. 

 

Ein gängiges Missverständnis ist, dass ein „Kässeli“ gebildet wird, aus dem die Investitionen dann bezahlt werden; effektiv werden aber die kommenden Erfolgsrechnungen bzw. die Abschreibungen entlastet.

Sobald feststeht, dass das Investitionsvorhaben nicht ausgeführt wird, ist die Vorfinanzierung zugunsten der Erfolgsrechnung aufzulösen. Sollen die Mittel für die Bildung einer anderen Vorfinanzierung eingesetzt werden, so gelten die Regeln für die Neubildung von Vorfinanzierungen (besonderer Beschluss des Einwohnerrats mit genauer Zweckbestimmung und Höchstbetrag). 

Die jährlich geplante Einlage in die Vorfinanzierung muss ins Budget eingestellt und mit diesem beschlossen werden. Dies ist möglich bis zum Jahr des Nutzungsbeginns, aber nur zulässig, wenn das Budget durch die geplante Einlage in die Vorfinanzierung keinen Aufwandüberschuss ausweist. 

Nein, das ist nicht möglich. Die Änderung der Zweckbestimmung in der Bilanz anstelle einer Auflösung und Neubildung der Vorfinanzierung ist nicht gestattet.

Als wichtige Voraussetzung gilt, dass die geplante Einlage in die Vorfinanzierung nicht zu einem Aufwandüberschuss führen darf. Aufgrund der aktuellen Finanzplanung wäre dies im Budgetjahr 2025 ohne Steuerfusserhöhung nicht möglich.

Ende 2022 weist ein gutes Dutzend Aargauer Gemeinden in ihrer Bilanz eine oder mehrere Vorfinanzierungen aus. Die grössten Gemeinden davon sind Oftringen, Zurzach, Untersiggenthal, Möriken-Wildegg und Sins.

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