Hochwasserschutz im Zentrum von Wettingen
Um Hochwasserschäden vorzubeugen, sollen Hochwasserschutzmassahmen an den Bächen in Wettingen umgesetzt und gleichzeitig der Dorfbach revitalisiert werden. Das Ergebnis: mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Einwohnerinnen und Einwohner von Wettingen.
Um was geht’s?
Die kantonalen Gefahrenkarten für Hochwasser zeigen, dass das Siedlungsgebiet von Wettingen, im Fall von Starkregenereignissen im Eigital, einem erheblichen Risiko ausgesetzt ist. Das Schadenpotenzial ist gross, da die Abflusskapazität des Dorfbachs schon bei starken Regenfällen nicht ausreicht, das Wasser sicher abzuführen. Im Fall eines Starkregeneignisses im Eigital muss mit sehr hohen Schäden im Siedlungsgebiet gerechnet werden, wie es 1955 bereits der Fall war.
Um hohen Schäden vorzubeugen und die Sicherheit der Wettigerinnen und Wettiger zu erhöhen, sollen Massnahmen zum Hochwasserschutz getroffen werden. Der Hochwasserschutz und die Revitalisierung der Bäche ist ein Bundesauftrag. Eingedolte Bäche müssen, soweit es möglich ist, geöffnet werden. Mit der erforderlichen Revitalisierung soll die Gelegenheit genutzt werden, den Dorfbach für die Bevölkerung erlebbarer zu machen und das Siedlungsgebiet und den Lebensraum aufzuwerten.
Zur Ableitung des Hochwassers ist ein Entlastungsstollen unter der Alberich Zwyssigstrasse geplant, der in der Limmat mündet. Vom Friedhof Brunnenwiese bis zum Lindenplatz kann der Hochwasseranteil unterirdisch und der Normalabfluss des Dorfbachs teilweise offen geführt werden. Ab dem Lindenplatz bis zur Altenburgstrasse muss der Bach nur noch revitalisiert werden. Dies führt zu einer Aufwertung des Zentrums und schafft gleichzeitig attraktiven Lebensraum für Flora und Fauna. Diese sinnvolle ökologische Aufwertung ist mitunter eine gesetzliche Vorgabe (Gewässerschutzgesetz).
Die genauen Inhalte, Massnahmen und weitere technische Planungsinhalte finden Sie in den zugehörigen Plänen unter «Downloads».
Was ist das Ziel?
Die Hauptziele von Investitionen in den gesetzlich vorgeschriebenen Hochwasserschutz sind die Sicherheit und der Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner und der Infrastruktur Wettingens. Angesichts der erkennbaren Häufung von Extremwetterereignissen, sind diese Massnahmen Teil einer vorausschauenden Anpassungsstrategie.
Durch die damit einhergehenden bundesrechtlich erforderlichen Revitalisierungsmassnahmen im Dorfzentrum wird die Biodiversität im Siedlungsgebiet gefördert, Ökosysteme wiederhergestellt und die Nacherholungsqualität gesteigert.
Die Schutzmassnahmen haben somit auch positive Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und Lebensqualität in der Gemeinde.
Wer profitiert?
Es profitiert die ganze Bevölkerung von Wettingen, da sie und auch kommende Generationen vor Hochwasser besser geschützt sind. Durch die Revitalisierungsmassnahmen wird die Naherholungs- und Lebensqualität erhöht, der Bach wird erlebbar und für die Bevölkerung nutzbar gemacht. Auch die Natur profitiert, da die Biodiversität gefördert wird. Somit ist es für die Natur, Gemeinde, Einwohnerinnen und Einwohner und Gäste ein Mehrwert. Die neuen offenen Abschnitte des Dorfbachs tragen zudem zur Kühlung im Sommer.
Was braucht’s?
Der Einwohnerrat hat den Kredit für die genannten Massnahmen im September 2023 bewilligt. Am 6. Juni 2024 fand die Volksabstimmung zum Thema Hochwasserschutz statt, bei der das Kreditbegehren von 27'640'000 CHF mit grosser Mehrheit angenommen wurde.
«Hochwasserschutz ist ein Must-have. Es liegt im Interesse aller, dass wir die Gefahren in den Griff kriegen»
Timing
Bereits mit der Publikation der kantonalen Gefahrenkarten für das Limmattal 2009 wurde die Wichtigkeit dieses Projektes vom Gemeinderat erkannt und umgehend die entsprechenden Schritte eingeleitet.
Was bisher geschah
Das Ingenieurbüro Flussbau AG und Seippel Landschaftsarchitekten GmbH haben eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, bei der verschiedenste Varianten zum Hochwasserschutz geprüft wurden (Rückhaltebecken, Vollausbau, Entlastungskanäle etc.). Alle Ergebnisse wurden mit dem Kanton als Eigentümer der Gewässer diskutiert.
In enger Koordination mit Bund und Kanton wurde die beste Variante zum Vorprojekt ausgearbeitet.
Aus den gesetzlichen Anforderungen und wasserbaulichen Rahmenbedingungen ergaben sich weitere Abklärungen, die zuhanden des Bundesamts für Umwelt erstellt werden mussten.
Der Einwohnerrat hat am 22. Juni 2017 den Projektierungskredit für das Hochwasserschutzprojekt einstimmig bewilligt. Die Planungsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an die Ingenieure, Planer und Berater Basler & Hofmann AG vergeben.
Im ersten Schritt wurden die bestehende Grundlagen erneut vollständig geprüft, Baugrunduntersuchungen durchgeführt und ein optimiertes Vorprojekt ausgearbeitet. Auf dieser Basis erfolgte der Bewilligungsprozess mit Bund und Kanton.
Im Anschluss wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bund und Kanton das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ausgearbeitet.
Der Einwohnerrat von Wettingen hat im September 2023 das Kreditbegehren für den Hochwasserschutz und die Revitalisierung des Dorfbachs einstimmig bewilligt.
Die Wettingen Stimmbevölkerung hat das Kreditbegehren mit 3'859 Ja- zu 1'807 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Der Ja-Anteil betrug 68.11 % und die Stimmbeteiligung 45.9 %.
Öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit des Kantons. Die Auflage des detaillierten Projekts erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Nächste Schritte
Im Anschluss an die finanzrechtliche Sicherstellung durch Gemeinde, Kanton und Bund, kann das Baubewilligungsverfahren gestartet und unter Einbezug von eingegangenen Rückmeldungen das Auflageprojekt erarbeitet werden. Die öffentliche Projektauflage soll 2025 erfolgen. Je nach Umfang der Einsprachen kann die Umsetzung der ersten Etappen ab 2026 beginnen.
Finanzen
Die finanzielle Beteiligung durch Dritte ist gross. Rund zwei Drittel werden von Bund, Kanton, naturemade star-Fonds von ewz und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) übernommen.
Bemerkungen:
Im Kredit inbegriffen sind ausserdem die Sanierung von Kanalisationsleitungen und Belägen sowie die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung. Darüber hinaus führen die Werke (z. B. Energie Wettingen AG, Swisscom AG) Arbeiten für Fr. 1'081'000 (inkl. MwSt.) aus. Die genaue Aufschlüsselung der Kosten finden Sie hier.
«Das Projekt bedeutet eine Aufwertung des Siedlungsraumes. Es bietet nicht nur Schutz vor Überschwemmungen für die heutige und die kommenden Generationen, sondern fördert durch die teilweise Offenlegung des Dorfbaches auch die Biodiversität im dicht besiedelten Raum.»
Fragen und Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Projekt Hochwasserschutz in Wettingen. Frage nicht gefunden? Stellen Sie Ihre Frage per Mail an zukunft@wettingen.ch
Die Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen erfolgt in Etappen. Die Umsetzung der letzten Etappe zielt auf das Jahr 2031. Da das Projekt komplex ist und immer auch mit Verzögerungen oder Unvorhergesehenem gerechnet werden muss, handelt es sich hierbei um grobe Schätzungen.
Im Gewässerschutzgesetz (Art. 37 GSchG) wird geregelt, dass im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten auch eine ökologische Aufwertung der Gewässer erfolgen muss, um den Tieren Lebensräume zu erhalten, bzw. die Artenvielfalt zu fördern oder wiederzuerlangen. Insbesondere müssen Gewässer weitgehend offengelegt und der natürliche Verlauf des Gewässers möglichst wiederhergestellt werden.
Diese Massnahmen stellen nicht nur eine Aufwertung für die Tier- und Pflanzenwelt dar: Der Bach wird so der Bevölkerung zugänglich und erlebbar gemacht. Also ein attraktiver Lebensraum für Flora, Fauna und die Menschen von Wettingen.
In diesem Fall müssen wie bis anhin die privaten Grundeigentümer ihre Liegenschaften und Infrastrukturen selbst und auf ihre Kosten gegen Hochwassergefahren schützen. Bei Umbauten und Neubauten muss der Hochwasserschutz im Baubewilligungsverfahren nachgewiesen und parzellenbezogen umgesetzt werden. Im Schadensfall behält sich die AGV vor, auch von den Eigentümern bestehender Liegenschaften konkrete Schutzkonzepte und Umsetzungsmassnahmen zu verlangen.
Der Raumbedarf der Gewässer wird über die Gewässerräume gesichert. Aktuell gelten die in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Übergangsbestimmungen zu Gewässerräumen. Wird das Projekt nicht realisiert, müssen die Gewässerräume auf Basis des Bestands und der Hochwassergefährdung festgelegt werden.
Aktuell gelten die in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Übergangsbestimmungen zu Gewässerräumen, die auf beiden Seiten des Bachs grosse Bereiche für Massnahmen sichern. Parallel und abgestützt auf das Hochwasserschutzprojekt werden die Gewässerräume ausgearbeitet und in der laufenden Revision der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umgesetzt.
Expertinnen und Experten in Planung, Hochwasserschutz und Ingenieurwesen haben in enger Zusammenarbeit mit Gemeinde, Kanton, und Bund Varianten erarbeitet und auf ihre Machbarkeit geprüft. In mehreren umfangreichen Prozessschritten wurde die beste Variante für Wettingen entwickelt und ausgewählt. Mehr Infos dazu finden Sie in den Projektplänen unter «Downloads».
Im Bereich der Klosterhalbinsel kam es in der Vergangenheit teilweise zu Überschwemmungen durch Hochwasserpegelstände in der Limmat. In diesem Bereich wurden bereits Sicherungsmassnahmen umgesetzt. Im Vergleich zu dem Schadenspotential durch Hochwassergefahren des Dorfbachs in Wettingen ist das Schadensrisiko durch die Limmat für Wettingen, aufgrund der topographischen Lage, vergleichsweise gering.
Veranstaltungen
Bei Fragen oder Anmerkungen zum Hochwasserschutz können Sie sich gerne per Mail an zukunft@wettingen.ch wenden.
Gerne sind wir für Sie da
Alberich Zwyssig-Strasse 76
5430 Wettingen
Telefon 056 437 71 11
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