Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung (ANUP)

Jede Gemeinde muss per Gesetz einen Nutzungsplan erstellen. Die Nutzungsplanung (bestehend aus Bauzonenplan, Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und Kulturlandplan) von Wettingen ist bereits über 20 Jahre alt und wurde nun überarbeitet. Die neue Vorlage muss durch den Einwohnerrat genehmigt werden. 

Um was geht’s?

Die allgemeinen Nutzungspläne einer Gemeinde sind das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung. Sie richten sich auf den Zeitraum von ca. 15 Jahren aus und berücksichtigen unterschiedlichste private und öffentliche Interessen im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung. Die Nutzungsplanung ermöglicht es der Gemeinde, die im räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) erarbeiteten Entwicklungsziele umzusetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümerverbindlich festzulegen.

Die allgemeine Nutzungsplanung besteht aus folgenden Elementen: 

  • Der Bauzonenplan und der Kulturlandplan zeigen parzellenscharf auf, zu welcher Zone ein bestimmtes Grundstück gehört.
  • Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) definiert die zulässige Nutzung und Überbauung jeder Zone.

In Zusammenarbeit mit einer Planungskommission hat der Gemeinderat und die Abteilung Bau und Planung von Wettingen während zwei Jahren die Nutzungsplanung überarbeitet. Wesentliche Änderung gegenüber der heutigen Grundlage bilden die Innenverdichtung in der städtebaulichen Mitte (Kreisel Rathaus – Landstrasse) sowie die Aufnahme von Grünthemen (Grünflächenziffer, Schutz von Grünobjekten etc.).

Was ist das Ziel?

Mit der überarbeiteten Nutzungsplanung soll Wettingen ein funktionierendes und geltendes Regelwerk für die kommenden Jahre haben. Ein Regelwerk, das zum einen wieder dem übergeordneten Recht entspricht und zum anderen relevante Aspekte wie die Siedlungsentwicklung oder haushälterische Nutzung von Boden beinhaltet.

Wer profitiert?

Die ganze Gemeinde profitiert, da die wichtigsten Aspekte über Wohnen und Bauen definiert werden. So soll eine unkontrollierte Entwicklung der Siedlung vermieden werden und so hat Wettingen ein stabiles, zeitgemässes Fundament und ist für die weiteren Entwicklungen sinnvoll gewappnet.

Was braucht’s?

Nach der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage sowie den entsprechenden Überarbeitungen kann der Einwohnerrat die Revision der Nutzungsplanung beschliessen.

Was bisher geschah

2002 wurde die Nutzungsplanung von Wettingen zuletzt rediviert, anschliessend erfolgten diverse Teilrevisionen. Um den Änderungen des übergeordneten Gesetzes sowie den kommenden Entwicklungen gerecht zu werden, erfolgte nun eine Gesamtrevision.

Das erarbeitete REL bildet die Grundlage für die Nutzungsplanung. Es zeigt auf, wie sich die Gemeinde bis 2035 in der Siedlung, im Freiraum und in der Landschaft entwickeln möchte. Die Erarbeitung erfolgte in einem breit abgestützten Prozess unter Einbezug der Bevölkerung und des Einwohnerrats und wurde vom Gemeinderat 2022 beschlossen.

In einem zweijährigen Prozess hat der Gemeinderat und die Abteilung Bau und Planung einen Entwurf erarbeitet und wurde dabei von der Planungskommission eng beraten.

Am 15. März 2024 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, wo sich Interessierte informierten konnten und die wichtigsten Fragen beantwortet wurden. 

Während 90 Tagen (15. März bis 13. Mai 2024) lagen die Nutzungsplanung und alle zugehörigen Dokumente öffentlich zur Mitwirkung auf. Interessierte konnten Mitwirkungseingaben einreichen. Auch Sprechstunden wurden angeboten. Es erfolgte eine rege Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. 644 Einzelanträge von 96 Mitwirkenden wurden eingereicht. Die Planungsdokumente wurden auf Grund der Mitwirkung bereinigt und ein Entwurf des Mitwirkungsbericht erstellt.

Zusammen mit der Mitwirkungsauflage wurde der Entwurf zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. 

Auf petitio.ch wurde ein Appell zur neuen städtebaulichen Mitte eingereicht. Der Gemeinderat hat die Eingabe beantwortet. Sämtliche Informationen dazu finden Sie hier

Die kantonale Rückmeldung, in Form einer fachlichen Stellungnahme, erfolgte anfangs Dezember. Aktuell wird der Entwurf auf Grund der fachlichen Stellungnahme bereinigt, um diesen anfangs 2025 erneut zur Vorprüfung einreichen zu können. Nach Vorliegen der abschliessenden kantonalen Vorprüfung wird der Mitwirkungsbericht durch den Gemeinderat verabschiedet und die Revision der Nutzungsplanung kann öffentlich aufgelegt werden.

Nächste Schritte

Nach Abschluss der Mitwirkungsauflage wird der Gemeinderat unterstützt durch die Abteilung Bau und Planung die Eingaben bearbeiten und teils in die Vorlage einfliessen lassen.

Während 30 Tagen liegt die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung und auf. Einwendungsberechtigte nach Baugesetz können Einsprache erheben.

Die revidierte Nutzungsplanung kommt am voraussichtlich im Herbst 2025 im Einwohnerrat zur Beschlussfassung.

«Mit der Überarbeitung der Allgemeinen Nutzungsplanung stellt Wettingen die zukünftige Entwicklung langfristig auf ein stabiles Fundament.» 

Jlko Müller, Leiter Bau und Planung

Fragen und Antworten

2002 wurde die Nutzungsplanung von Wettingen zuletzt rediviert, anschliessend erfolgten diverse Teilrevisionen. Um den Änderungen des übergeordneten Gesetzes sowie den kommenden Entwicklungen gerecht zu werden, erfolgte nun eine Gesamtrevision.

Die bereits über 20 Jahre alte Nutzungsplanung entspricht nicht mehr aktuellen Ansätzen der Planung. 

Städtebauliche Mitte (Verdichtung im Bereich Landstrasse – Kreisel Rathaus) und Sicherung der Grünwerte im Siedlungsgebiet (klimagerechte Siedlungsentwicklung). 

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